Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Alle Angebote des Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH sind verbindlich bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum. Mit der Bestellung stimmt der Kunde dem Angebot zu, welches der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH durch Leistungserbringung annimmt. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
2. Geltungsbereich
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich mit diesen einverstanden erklären.
3. Datenschutz/ Datenspeicherung
Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, sind die besonderen Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13, 14 und 21 DSGVO hier einsehbar. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten unserer Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
4. Preise
Alle Preise auf unserer Homepage verstehen sich als Nettopreise exclusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19% / 7%. Ausnahmen sind Abholungen und Lieferungen von Speisen welche mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% berechnet werden. In direkten Angeboten wird der korrekte Steuersatz auf jeden Artikeln einzeln ausgewiesen. Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor. Es gilt der zum Datum der Rechnungsstellung gültige MwSt-Satz.
5. Bestellung & Leistungsumfang
Die vom Kunden jeweils mitgeteilte Produktauswahl, Produktmenge sowie weitere vereinbarte Leistungen werden hiermit endgültig und damit vertraglich bindend vereinbart. Diese Vereinbarung bestimmt unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Eine nachträgliche Änderung ändert unseren Leistungsumfang und den Preis. Eine solche Änderung ist nur dann möglich, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen. Den Bedarf an Servicepersonal, zusätzlichem Equipment durch Dritte oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen bitten wir so frühzeitig als möglich aufzugeben.
6. Lieferung
Für die Lieferung erhebt der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH Gebühren, abhängig vom Lieferumfang und Distanz. Sie erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können Montag bis Sonntag realisiert werden. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Gelingt uns dies im Einzelfall aus verkehrstechnischen oder wetterabhängigen Gründen nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, Märkte, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle) sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.
7. Gefahrübergang und Gewährleistung
7.1 Soweit in den Fällen der Lieferung der durch uns hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrübergang auf den Vertragspartner maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
7.2 Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt, Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH.
7.3 Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns bestehende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.
8. Zahlung
8.1 Mit der Auftragserteilung, spätestens aber 30 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, können wir ein Drittel der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Die restliche Summe wird im Anschluss an die Veranstaltung unter Berücksichtigung eventuell zu berechnender Verbrauchsgüter in Rechnung gestellt.
8.2 Mit der Auftragserteilung muss die finale Rechnungsanschrift sowie zusätzliche rechnungsrelevante Informationen wie Bestellnummern, PO-Nummern, etc mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Bearbeitung der ausgestellten und versandten Rechnung hat eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25-€ (netto) zur Folge.
8.3 Zahlungsziel ist 7 Tage nach Rechnungsstellung
8.4 Die Bezahlung der Rechnung hat durch Überweisung zu erfolgen. Bankverbindung siehe Rechnung.
8.5 In Ausnahmefällen ist die Bezahlung per Kredit- oder EC-Karte möglich, allerdings nur im Büro möglich. Bei Zahlung mit Kredit- oder EC-Karte wird eine Kartengebühr i.H.v. 3% fällig, welche der Rechnungssumme auf der Rechnung hinzugefügt wird.
9. Stornierung, Nichtabholung & Unzustellbarkeit
9.1 Rücktritt / Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
9.2 Wird ein Vertrag vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder von einer der Vertragsparteien aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gekündigt oder anderweitig storniert, werden wir folgende Stornierungskosten berechnen um unseren Aufwand/Kosten zu decken:
Auftragssumme bis 2500€ (netto)
30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65 % der Vertragssumme
15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 85 % der Vertragssumme
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 95 % der Vertragssumme
Auftragssumme ab 2500€ (netto)
90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65 % der Vertragssumme
30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 85 % der Vertragssumme
15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 95 % der Vertragssumme
Sämtliche Aufträge, die am selben Tag storniert werden, müssen wir mit 100 % der Kosten berechnen.
Soweit der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft oder Räumlichkeiten anmietet, handelt der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH im Namen und auf Rechnung des Kunden. Hierbei gelten die Rücktrittsbedingungen des Vermieters und der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH kann hierdurch entstandene Stornokosten in voller Höhe an den Kunden weiterverrechnen.
9.3 Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.
9.4 Das Recht des Auftraggebers zum Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unberührt.
9.5 Wird eine bestätigte Veranstaltung /ein gebuchtes Catering terminlich verschoben, erlauben wir uns, eine Umbuchungsgebühr bis zu einer Höhe von 10 % der Auftragssumme zu erheben. Dies dient der Kompensation des entstandenen Mehraufwandes sowie einem möglichen Umsatzausfall, wenn der freigehaltene Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
9.6 Die finale Teilnehmeranzahl muss bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Auftraggeber festgelegt werden.
10. Bruch & Verlust
Mit Ausnahme der Speisen und Getränke erfolgt die Überlassung weiteren Equipments (z.B. Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar) nur zeitweise. Soweit nicht durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Bruch und Schwund sind dem Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH nach dem Neuwert zu ersetzen.
11. Austauschrecht
Der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die im Angebot aufgeführten Produkte gegen gleichwertige auszutauschen, sofern die ursprünglichen Zutaten nicht verfügbar sind, die Ware mindestens gleichwertig ist, der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht und der Austausch zumutbar ist.
12. Eventflächen / Locations
12.1 Vermietung Dorfstubn
Das Mietobjekt wird in dem Zustand überlassen, in dem es sich befindet. Das Ausräumen und Umstellen des Mobiliars sowie die Veränderung der Ausstattung oder das Einbringen von fremdem Mobiliar ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH möglich. Dabei entstehende Mehrkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
12.2 Benutzung Dorfstubn
Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung des Mietgegenstandes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH. Der Mieter sichert pflegliche und schonende Behandlung des Mietgegenstandes zu.
12.3 Folgende Punkte sind zusätzlich zu beachten
- Die Verantwortung für Beschädigung, die aufgrund der durchgeführten Arbeiten von Mieter, seinen Mitarbeitern, seinen Gästen oder dessen Subunternehmern entstanden sind, übernimmt der Mieter.
- Es darf keine Pyrotechnik benutzt werden. Nebelmaschinen o. Ä. dürfen nur nach Rücksprache benutzt werden.
- Die vorhandenen, gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege sind ständig von allen Ein- und Aufbauten freizuhalten, das Abstellen von Möblierungen in diesen Wegen und Fluren ist nicht zulässig. Ebenfalls sind die Zugänge zu Feuerlöscheinrichtungen ständig freizuhalten.
- Das Bekleben von Wänden, Fenstern etc. sowie Einschlagen von Nägeln ist untersagt.
- Der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH muss über alle erwarteten Dekorations- und technischen Aufbauten informiert werden (wie Einsatz von Tischdekoration mit Kerzen, Künstlerprogramm o. ä.).
- Es dürfen nur Gegenstände zur Ausstattung und Ausschmückung verwendet werden, die nicht aus brennbaren Materialien (Baustoffklasse A), mindestens jedoch aus schwer entflammbaren Stoffen bestehen (B1-Material). Andere Baustoffe sind nicht zulässig, andere Dekomaterialien sind nur nach Genehmigung durch den Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH zulässig.
- Der Mieter ist verpflichtet, Schäden die während der Veranstaltung (beim Auf- und Abbau) entstanden sind, schnellstmöglich an den Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH zu melden.
Es wird eine gemeinsame Abnahme für die genutzten Räume vor Aufbau und nach Abbau der Veranstaltung durchgeführt und protokolliert. Der Mieter ist verpflichtet, die Termine für die Abnahme vor Aufbau und nach Abbau einzuhalten.
12.4 Zutritt des Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH
Der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH oder ihre Beauftragten sind berechtigt, die Mietsache während der gesamten Mietzeit zu betreten. Der Mieter bekommt keinen Schlüssel für Öffnung der gemieteten Räume, dafür sind ausschließlich Mitarbeiter des Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH oder von ihr autorisierte Mitarbeiter berechtigt, welche während der gesamten Mietzeit anwesend sein muss.
12.5 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, soweit erforderlich, seine Veranstaltung steuerlich anzumelden und sonstige behördliche Genehmigungen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, auf eigene Kosten zu beantragen und einzuholen. Die Genehmigungen sind dem Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH nachzuweisen. Die Anmeldung zur GEMA / KSK ist vom Mieter vorzunehmen und die Gebühren dafür trägt der Mieter. Der Mieter hat wegen der mit der Veranstaltung verbundenen Risiken für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und diesen durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens dem Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH nachzuweisen. Jede Art der Werbung auf den gemieteten Flächen / Räumen, in der unmittelbaren Umgebung und im Außenbereich der Location bedarf der besonderen schriftlichen Genehmigung durch den Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH. Dem Mieter ist nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH Gewerbetreibende zur Ausübung ihres Gewerbes zu den Veranstaltungen zu bestellen. Das Be- und Entladen darf werktags nur nach vorheriger Absprache zu den vom Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH genehmigten Zeiten und an die angewiesenen Stellen zu erfolgen.
Alle technischen Anlagen des Gebäudes dürfen nur von Mitarbeitern oder Beauftragten vom Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH bedient werden. Die hierbei entstehenden Kosten übernimmt der Mieter.. Der Mieter ist verpflichtet, die nach Brandschutzverordnung zulässige Personenanzahl von 80 Personen nicht zu überschreiten.
Die Musik/ Lautstärke muss entsprechend dem Lärmschutzgesetz ab 22:00 Uhr angepasst werden bzw. die Fenster und Türen geschlossen werden.
12.6 Reinigung
Die komplette Reinigung wird vom Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH durch die hausintern beauftragte Reinigungsfirma durchgeführt und ist im Mietpreis enthalten. Sonderreinigungen sind nicht im Mietpreis enthalten und werden nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.
12.7 Nutzungsbeeinträchtigungen
Der Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH haftet nicht für Beeinträchtigungen der Nutzung des Mietobjektes durch äußere Umstände, wie beispielsweise Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperren, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen oder höhere Gewalt, außer im Falle, dass diese auf vom Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH oder vom Eigentümer veranlasste Maßnahmen zurückgehen, die vom Mieter nicht nach gesetzlichen Vorschriften oder Regelungen dieses Vertrages zu dulden sind. Soweit die Haftung des Streller Partyservice/Vogler Gastro GmbH nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen wird, steht dem Mieter ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zu.
12.8 Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, Veränderungen und Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Vertragsbeendigung zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume in dem Zustand, in dem er sie bei Mietbeginn übernommen hat, wieder zurückzugeben.
Schlussbestimmungen
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Fürstendeldbruck
14. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.