Unsere Lieferbedingungen
STRELLER Partyservice Lieferbedingungen:
Stand 2024
Unsere Büffets werden auf Silber- bzw. Chromagan- oder Porzellanplatten und
in Schüsseln
angerichtet und mit jeweils passenden Soßen angerichtet.
Bei Anlieferung unserer Speisen berechnen wir eine Lieferpauschale von 60,00
Euro im
Stadtbereich München und Germering sowie eine Abholpauschale von 40,00 Euro für
die
gelegentliche Abholung des Restinventars in den Folgetagen.
Bei Lieferungen in unserem Landkreis wird eine Lieferpauschale von 30,00
Euro erhoben.
Hier berechnen wir bei Abholung des Restinventars 25,00 Euro, ebenfalls bei
passender Ge-
legenheit in den Folgetagen. Für Maisach und Gernlinden berechnen wir für die
Lieferung
20,00 Euro und für die Abholung des Restinventars (ebenfalls bei passender
Gelegenheit in
den Folgetagen) 15,00 Euro. Für den Landkreis Dachau berechnen wir für die
Lieferung 30,00
Euro und für die Abholung des Restinventars (ebenfalls bei passender
Gelegenheit in den
Folgetagen) 25,00 Euro. Termingerechte Abholungswünsche werden zu Lieferpreisen
be-
rechnet.
Anlieferungen beinhalten nicht das Vertragen, Aufbauen und Einsammeln der
gemieteten
Gegenstände.
Sollten Sie Aufbau und Anrichten, Ausgabe der Speisen sowie Betreuung und
Service durch
unser Personal wünschen, so berechnen wir dies pro Person und Stunde mit 45,90
Euro, wo-
bei An- und Abfahrtszeiten sowie Zeiten zum Be- und Entladen als reine
Arbeitszeit berech-
net werden, zuzüglich 60,00 Euro LKW-Pauschale in Bereich München, 30,00 Euro
im Land-
kreis FFB und 35,00 Euro im Landkreis Dachau.
Die Anlieferung und Abholung von Großinventar(Tische, Bänke, Stühle, Zelte,
usw.) wird nur
nach Zeitaufwand und KFZ Pauschalen abgerechnet.
Die Haftung der Fa. Streller Partyservice GmbH, gleich aus welchen
Rechtsgründen, ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 19%.